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Gewerbe anmelden: Darauf musst du achten

Wie aufregend: Du bist gerade dabei, dein erstes eigenes Unternehmen zu gründen. Du bist aufgeregt und würdest am liebsten alles auf einmal machen.

Doch Vorsicht! Ein paar Dinge gibt es tatsächlich direkt am Anfang zu beachten, damit du dir wertvolle Zeit (und vielleicht sogar Geld) sparst. Im Artikel erfährst du genau, was wir damit meinen und wie du diese Hindernisse umgehen kannst.

Vor der Gewerbeanmeldung

#1 Sei vorbereitet

Der wichtigste Tipp, den wir dir geben können, ist folgender: Bereite dich auf die Gewerbeanmeldung vor und gehe nicht planlos zum Gewerbeamt. Im Internet gibt es die Möglichkeit, dir das Formular zur Gewerbeanmeldung (oder auch zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt) anzusehen und entsprechende Ausfüllhilfen durchzulesen. Gib das entsprechende Schlagwort einfach bei Google ein und du erhältst zahlreiche Ergebnisse. Viele Ämter bieten es inzwischen auch an, die Formulare gänzlich zuhause auszufüllen. Dann kannst du die Ausfüllhilfen auch einfach daneben legen. 

#2 Gewerbe oder doch freiberuflich?

Informiere dich gut darüber, in welche Gruppe deine Tätigkeit fällt. Wenn du dir nicht sicher bist, dann frag sicherheitshalber bei deinem Finanz- oder Gewerbeamt nach und lass dir von der Antwort auf diese Frage eine schriftliche Bestätigung geben. 

Die Freiberufliche Tätigkeit definiert sich durch §18 des Einkommenssteuergesetzes. Im Allgemeinen gilt: Alle Berufsgruppen, die nicht in die genannten fallen, zählen als Gewerbe.

#3 Bezeichnung deiner Tätigkeit

Diese wirst du in deiner Gewerbeanmeldung angeben müssen. Beschreibe diese am besten so gut wie möglich. Es gibt Leistungen, die du noch nicht von Anfang an anbietest, aber ein paar Monate nach Anmeldung geplant sind? Nimm sie in der Gewerbeanmeldung schon mit auf, sonst musst du nach ein paar Monaten direkt wieder zum Gewerbeamt und dein Gewerbe für die neuen Tätigkeiten ummelden.  

#4 Kleinunternehmer oder nicht?

Solltest du planen mit deinem Unternehmen im ersten Jahr weniger als 22.000€ (Stand: Februar 2021) einzunehmen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du musst in diesem Fall keine Mehrwertsteuer ausweisen und kannst deinen Kunden somit einen günstigeren Preis anbieten. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn du im B2C tätig bist, dich also direkt an Endkunden wendest. Firmenkunden (B2B) können sich die Umsatzsteuer ohnehin zurückholen. Eine Kleinunternehmerregelung deinerseits bietet für sie daher keine Vorteile. 

Es kann aber auch sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, zum Beispiel wenn… 

…Du hauptsächlich mit Firmenkunden zusammenarbeitest – das steigert dein Vertrauen, da es professioneller aussieht (Kleinunternehmer bedeutet ja zwangsläufig, dass du weniger als 22.000€ Jahresumsatz machst und daher noch nicht “big in business” sein kannst)
…Du größere Anschaffungen (EDV, Firmenwagen, Räumlichkeiten, etc.) anstehen hast. Hier kannst du dir die Umsatzsteuer zurückholen. 

Bei der Gewerbeanmeldung

#5 Kosten für die Anmeldung

Ja, die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Wie hoch der Betrag ist, kann je nach Gemeinde variieren. Informiere dich direkt bei deinem Gewerbeamt, um den genauen Betrag zu kennen und nimm ihn sicherheitshalber in bar mit. Aktuell sollten sich die Kosten für eine Gewerbeanmeldung deutlich unter 50€ bewegen (Stand: Februar 2021). Das kann sich aber in der Zukunft ändern. 

#6 Sei bereit, dich auszuweisen

Zur Gewerbeanmeldung musst du deinen Personalausweis mitbringen. Solltest du ihn nicht dabei haben, kann die Gewerbeanmeldung nicht abgeschlossen werden. Vergiss ihn also besser nicht. 

#7 Frag nach dem weiteren Vorgehen

Viele Gewerbeämter regeln es so, dass sie die Anmeldung beim Finanzamt direkt übernehmen und du nach ein paar Wochen Post vom Finanzamt mit dem bestätigten steuerlichen Erfassungsbogen und deiner Steuernummer erhältst. Wenn du zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) beantragt hast, kommt auch diese mit. Manche Gewerbeämter gehen allerdings davon aus, dass du dich selbst beim Finanzamt meldest. Sprich das Thema direkt bei der Gewerbeanmeldung an, damit keine Missverständnisse aufkommen. 

Nach der Gewerbeanmeldung

#8 Scheu dich nicht, zu fragen

Wenn dir etwas komisch vorkommt oder du beispielsweise vom Finanzamt noch nichts gehört hast, obwohl dir etwas Gegenteiliges gesagt wurde, dann frag nach und warte nicht darauf, dass die Leute zu dir kommen!

#9 Behalte Änderungen im Blick

Du bietest zusätzliche Leistungen an? Denk immer daran, dass du dein Gewerbe in diesem Fall ummelden und die Leistungen in deiner “Art der Tätigkeit” ergänzen musst. Ein Formular dazu kannst du dir direkt im Internet ausdrucken, ausfüllen und beim Gewerbeamt abgeben. Manchmal wird hierfür eine kleine Bearbeitungsgebühr verlangt.  

#10 Vom Kleinunternehmer zum “großen Unternehmer”

Du bist über die 22.000€ Umsatz gekommen oder hast dich aus anderen Gründen dazu entschieden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und in die Regelbesteuerung überzugehen? Einen Wechsel kannst du immer zum neuen Kalenderjahr, also zum 01.01. vornehmen. Teile deinem Finanzamt einfach formlos (zum Beispiel per Brief) mit, dass du dich dazu entschieden hast und gib unbedingt deine Steuernummer an, damit dein Finanzamt diese Information zuordnen kann. 

Wichtig: An diese Entscheidung bist du für fünf Jahre gebunden (Stand: Februar 2021). Erst dann kannst du potenziell wieder zurück in die Kleinunternehmerregelung wechseln. 

#11 Noch Fragen?

Es sind noch Fragen offen, die wir nicht beantwortet haben, die dich aber noch interessieren? Schreibe uns dazu gerne einen Kommentar oder eine E-Mail an hello@blossy-event.de. Sollte es die folgenden Themen betreffen, wende dich bitte direkt an die entsprechenden Experten, da nur diese dazu berechtigt sind, dich in diesen Themen zu beraten:

  • Fragen zu Finanzen & Steuern: Finanzamt oder Steuerberater
  • Fragen zu Versicherungen: Versicherung oder Versicherungsmakler
  • Fragen zu Rechtsformen und sonstigen rechtlichen Themen: Rechtsanwalt 

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